Digitaler Antipanikzylinder mit gekapselter Elektronikbaugruppe zum Einbau in Türen nach DIN 18250 mit Europrofilschlössern nach DIN 18251. Er wertet die Funksignale von Transpondern aus und entscheidet, ob eine Zugangsberechtigung besteht. Der Antipanikzylinder darf nur in Schlösser eingebaut werden, in deren Zulassung er aufgeführt ist.
Der neue digitale Schließzylinder AP2 ist beidseitig freidrehend, so dass das Schloss von beiden Seiten mit einem berechtigten Transponder ver- und entriegelt werden kann. Im Panikfall kann trotzdem durch die Funktion des Antipanikschlosses die Tür ohne Transponder geöffnet werden.
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